Grundsteuer-Reformgesetz

Das Bundesverfassungsgericht hat am 10.04.2018 das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt. Im November 2019 hat der Gesetzgeber auf Bundesebene daraufhin das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet. Gleichzeitig wurde mit der sogenannten Öffnungsklausel den Bundesländern das Recht eingeräumt, eine eigene gesetzliche Regelung für die Bewertung von Grundbesitz aufzustellen.

Die Erklärungen zur Feststellung der Äquivalenzbeträge müssen elektronisch bis zum 31.01.2023 an das Finanzamt übermittelt werden.

Gerne können wir die Erklärung für Sie erstellen.

Hierzu können Sie ab sofort bei uns Termine vereinbaren.

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